Wie mache ich ein Testament

 

Wer ein Testament machen will, muss sich an bestimmte Formen halten. Und der „letzte Wille“ muss so formuliert sein, dass er rechtlich und tatsächlich umgesetzt werden kann.

 

Viele handschriftliche Testamente führen deshalb zu Erbstreitigkeiten, weil man nicht genau weiß, was der Verstorbene denn wollte. Eine Vielzahl solcher Testamente ist fehlerhaft. Die größte Gefahr besteht bei handschriftlichen (eigenhändigen) Testamenten darin, dass man sie einfach und schnell verfassen und genauso einfach und schnell ändern und widerrufen kann.

 

Man kann sie zu Hause aufbewahren und sie kosten nichts. Das hört sich eigentlich gut an, ist aber kreuzgefährlich. Denn nachdem man sich das ganze Leben lang gegen alles Mögliche versichert hat, spart man kurz vor Schluss am falschen Ende. Das ist einer der Gründe, warum in den Niederlanden und im romanischen Rechtskreis handschriftliche Testamente größtenteils verboten sind, denn sie bringen nur Streit und Rechtsunsicherheit.

 

Bei dem handschriftlichen oder eigenhändigen Testament muss der gesamte Inhalt von Hand geschrieben sein. Schreibmaschine und Computer sind tabu. Wenn Sie selbst nicht mehr schreiben können, kann es auch kein anderer für Sie tun.

 

Geben Sie auf jeden Fall ein Datum an, möglichst auch den Ort, nummerieren Sie die Seiten und unterschreiben Sie das Testament. Wenn man Ihre Schrift nicht lesen kann oder Ihre Unterschrift nicht erkennen kann, dann können Sie sich eigentlich die Mühe sparen.

 

Es steht Ihnen frei, wo und wie Sie das handschriftliche Testament aufbewahren. Wenn es aber nicht die finden, die es finden sollen, sondern die Anderen, die leer ausgehen oder gar keiner, dann hätten Sie sich die Mühe möglicherweise ebenfalls sparen können.

 

Es sprechen also viele Argumente für eine gute juristische Beratung oder ein notarielles Testament. Denn nicht guter Rat ist teuer, sondern schlechter oder gar keiner.

 

Anwälte und Notare arbeiten nach gesetzlichen Gebührenordnungen und gewährleisten, dass Ihr Testament so formuliert und aufbewahrt wird, dass Ihr letzter Wille auch ausgeführt werden kann. Wenn Sie selbst einen steuerlichen Fehler machen oder Erbstreitigkeiten provozieren, wird es wesentlich teurer.

 

Beim notariellen Testament erklärt man vor einem Notar mündlich seinen letzten Willen. Der Notar formuliert und schreibt den Testamentstext und liest ihn vor. Danach müssen beide unterschreiben. Der Notar muss das Testament in amtliche Verwahrung geben. Sie selbst erhalten eine beglaubigte Abschrift des Testaments.

 

Dieses hat den Vorteil, dass Ihre Erben möglicherweise später keinen Erbschein beantragen müssen, weil sich Banken, Versicherungen und Ämter mit der beglaubigten Abschrift zufrieden geben.

 

Wenn Sie sich in akuter Lebensgefahr befinden und nicht mehr in der Lage sind, ein Testament zu schreiben, so kommt die Errichtung eines Nottestaments in Betracht. Ein solches Nottestament ist möglich als 3-Zeugen-Testament, See-Testament oder Bürgermeister-Testament.

 

Diese Testamentsarten sind aber mehr als selten und gelten auch nicht sehr lange. Der Widerruf eines Testaments kann auf verschiedene Weise erfolgen. So können Sie in einem neuen Testament schreiben: Ich widerrufe hiermit alle meine bisherigen Testamente. Oder Sie zerreißen und vernichten das alte Testament.

 

Wenn das notarielle Testament in amtlicher Verwahrung ist, führt die Rücknahme aus der amtlichen Verwahrung automatisch zum Widerruf. Wenn das Testament verloren geht oder von einem Fremden vernichtet wird, bleibt es trotzdem wirksam.

 

Das Problem ist nur, dass das sicherste Beweismittel fehlt. Deshalb überlegen Sie gut, wer Ihre Wohnung betreten kann und soll, wenn Sie nicht mehr da sind.