Die Globalisierung ist schon lange fortgeschritten. Unsere Handys kommen aus Asien und Amerika. Unsere Autos kommen aus Asien, Amerika und den europäischen Nachbarstaaten.
Unsere Lebensmittel kommen aus allen Ländern der Erde: Lammfleisch aus Neuseeland, Rotwein aus Chile und exotische Früchte aus Asien und Afrika. Aber auch unser Vermögen ist mittlerweile auf der ganzen Welt.
Über Aktien
beteiligen wir uns an Unternehmen in allen Erdteilen. Unsere Ferienhäuser
stehen in Spanien bis Skandinavien und Bankvermögen haben wir nicht nur in den
sogenannten DACH-Staaten (Deutschland, Österreich, Schweiz). Viele Deutsche
verbringen ihren Lebensabend im Ausland. Viele Ausländer leben in Deutschland.
Deutsche sind mit Ausländern verheiratet oder haben ausländische
Schwiegerkinder.
Es gibt also sehr sehr viele Berührungspunkte mit dem Recht anderer Länder. Andere Länder, andere Sitten! Das internationale Erbrecht beinhaltet keine Regeln, die international gelten, sondern durch internationale Erbrechtsregeln wird bestimmt, welchen Staates Recht Anwendung findet. Und diese Anwendungsregeln sind natürlich wieder nationales Recht.
Gott sei Dank gibt es im internationalen Erbrecht viele multilaterale Abkommen, d.h. Verträge zwischen Staaten, wie solche Fälle gehandhabt werden sollen. Die für deutsche Staatsbürger sehr wichtige EU-Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO) gilt seit 2015.
Die EU-ErbVO regelt,
› welchen Landes Recht auf einen Erbfall angewandt wird,
› wie man in Europa sein Erbrecht nachweist,
› welches Gericht zuständig ist,
› wo und wie man aus Urteilen vollstrecken kann.
ERBPRAXIS | Dr. Zacharias | Berlin | 030 / 6392 4567