Der Testamentsvollstrecker



In einem Testament werden viele Dinge geregelt, aber selbstverständlich kann man nicht jedes einzelne Detail vorhersehen und entscheiden. Sonst würde ja ein Testament möglicherweise einen Buchumfang erreichen. Dabei wissen wir alle: In der Kürze liegt die Würze. Je länger das Testament, desto angreifbarer ist es.

 

Die Erben sind natürlich grundsätzlich an den letzten Willen des Verstorbenen gebunden. Sie können jedoch alles anders machen, wenn sie sich einig sind. Wenn sie sich nicht einig sind, können sie sich lang und intensiv und kostspielig streiten.

 

Um die Umsetzung seines testamentarischen Willens zu sichern, kann die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers sinnvoll sein. Ein Testamentsvollstrecker ist verpflichtet, den Willen des Verstorbenen Punkt für Punkt umzusetzen. Und er kann verhindern, dass die Erben alles verschleudern.

 

Die Testamentsvollstreckung wird vom Erblasser im Testament angeordnet. Es kann bestimmt werden, wer Testamentsvollstrecker sein soll. Eine Testamentsvollstreckung kann besonders sinnvoll sein, wenn es zu Spannungen zwischen den Erben kommen kann. Solche Spannungen sind möglich zwischen Geschwistern, Halbgeschwistern, Stiefgeschwistern (und nicht zu vergessen Schwiegerkinder), die häufig unterschiedliche Vorstellungen vom Erhalt des Familienvermögens haben. Eine Testamentsvollstreckung ist unbedingt nötig bei Behinderten- und Bedürftigentestamenten, sie ist sehr zu empfehlen bei minderjährigen Erben, bei geschäftlich unerfahrenen oder überschuldeten Erben, aber auch zur Sicherung des Familienvermögens.

 

Die Anordnung der Testamentsvollstreckung muss im Testament enthalten sein. Nicht unbedingt notwendig, aber sinnvoll ist es, zu bestimmen, wer Testamentsvollstrecker werden soll oder wer ihn aussuchen soll. Wichtig ist die Qualifikation des Testamentsvollstreckers. Wenn er sich im Erbrecht nicht auskennt, sind Streitigkeiten vorprogrammiert.

 

Der Testamentsvollstrecker entlastet die Erben, denn die Nachlassverwaltung, Nachlassverwertung und Nachlassverteilung ist eine langwierige und arbeitsreiche Aufgabe. Deshalb sollte die Testamentsvollstreckung auch nicht als ehrenamtliche Tätigkeit angesehen werden. Die Vergütung des Testamentsvollstreckers ist maßgeblich für die Qualität seiner Arbeit. Der deutsche Notarverein hat Empfehlungen zur Testamentsvollstreckervergütung herausgegeben, denen man bedenkenlos folgen kann. In jedem Fall ist die Testamentsvollstreckung günstiger als ein Erbenstreit, in dem mehrere Anwaltskanzleien die einzelnen Erben und deren Interessen vertreten.