Meine Kinder,
deine Kinder, unsere Kinder! So oder so ähnlich sieht eine Patchworkfamilie
aus. Nicht jedes Kind ist mit jedem Elternteil verwandt. Doch auch in
Patchworkfamilien wird oft von gemeinschaftlichen Testamenten Gebrauch gemacht.
Die Risiken und Nebenwirkungen eines Berliner Testaments steigen dabei, denn
die eigenen Kinder und die sogenannten Beutekinder werden unterschiedliche
Ansprüche am Nachlass erwerben, je nachdem, welcher Elternteil zuerst verstirbt. Das führt zu Streit.
Deshalb wird bei Patchworkfamilien grundsätzlich vom Berliner Testament abgeraten, vielmehr muss das gemeinschaftliche Testament auf die konkrete Familiensituation individuell abgestimmt werden.
ERBPRAXIS | Dr. Zacharias | Berlin | 030 / 6392 4567