Nacherbe



Es gibt verschiede Erben: Alleinerben, Miterben, Schlusserben, Vorerben und Nacherben. Beim Nacherben ergibt sich schon aus der Bezeichnung, dass er nicht sofort erbt. Aber er ist ein echter Erbe. Und er ist auch der eigentliche Erbe. Ihm wird nur jemand vor die Nase gesetzt, nämlich der sogenannte Vorerbe. Auch der Vorerbe ist ein echter Erbe, aber er unterliegt der Beschränkung, dass sein Vorerbe ungeschmälert auf den Nacherben übergehen muss. Er darf deshalb über die Nachlassgegenstände nur mit Zustimmung des Nacherben verfügen.

 

Zum Beispiel: Der Vorerbe eines Mehrfamilienhauses darf die Mietzahlungen einkassieren und verbrauchen, aber er darf das Haus bzw. Grundstück nicht verkaufen oder belasten. Der Vorerbe eines Wertpapierdepots darf sich die Dividenden auszahlen lassen, aber von den Wertsteigerungen der Papiere profitiert er nicht. Er darf die Papiere auch nicht verkaufen, wenn die Kurse fallen. Alles muss so bleiben, wie vom Erblasser hinterlassen. Genauso muss es vom Vorerben auf den Nacherben übergehen.

 

Häufig werden Vorerben von den Beschränkungen befreit. Man spricht dann vom befreiten Vorerben. Hier bekommt der Nacherbe, was der Vorerbe übrig lässt, er kann also auch leer ausgehen. Er hat keine gesicherte Rechtsposition.