Der digitale Nachlass



Das Internet ist von einer Informationsplattform zu einem ständigen Begleiter unseres Alltags geworden. Die heute 30- bis 40- Jährigen sind bereits mit dem Internet „groß geworden“. Das ist bei deren Kindern erst Recht der Fall. Je jünger der Internetuser, desto mehr wird täglich online erledigt. Was früher am Tischcomputer gemacht wurde, wird heute übers Smartphone von unterwegs geregelt.


Die schier unbegrenzten Möglichkeiten des Internets führen aber auch zu einer Vielzahl von Logindaten: Ebay, Parship, Netflix, Amazon, gmx & Co. fordern einen Benutzernamen und ein Passwort. Aufgrund des gepredigten „Niemals das gleiche Passwort verwenden!“ mag der Wust an Zugangsdaten für den durchschnittlichen User zwar noch zu bewältigen sein. Aber wie sieht es für dessen Erben aus?


Grundsätzlich rückt der Erbe in alle Rechte und Pflichten des Verstorbenen ein. Somit gehen auch vertragliche Verpflichtungen bspw. aus Abonnements auf den Erben über. Will er weiteren Zahlungsverpflichtungen entgehen, muss er die entsprechenden Verträge finden und kündigen. Dafür muss er aber erst einmal wissen, welche Verpflichtungen der Erblasser zu Lebzeiten eingegangen ist und Zugriff auf die Benutzerkonten haben.

Deswegen sollte der User von heute bereits zu Lebzeiten Sorge dafür tragen, dass sich seine Erben schnellstmöglich einen Überblick über seinen digitalen Nachlass verschaffen können. Eine Sammlung von Zugangsdaten muss für den Erben leicht und schnell verfügbar sein. Da hilft ein Hinweis im Testament.