Erbvertrag



Wenn ich von der gesetzlichen Erbfolge abweichen will, kann ich ein Testament machen. Nach deutschem Erbrecht können Eheleute auch zusammen ein gemeinschaftliches Testament machen. Das geht aber nicht zwischen Lebensgefährten beim sogenannten Zusammenleben ohne Trauschein. Trotzdem gibt es auch hier die Möglichkeit, gemeinsam eine verbindliche Regelung zu treffen. Denn außer durch Testament kann man auch durch Erbvertrag die gesetzliche Erbfolge vermeiden. Einen Erbvertrag können mehrere Personen schließen, also auch mehr als zwei. So kann man zur Streitvermeidung z.B. die Kinder in eine solche vertragliche Regelung mit einbeziehen.

 

Pacta sunt servanda: Verträge sind einzuhalten. Auch Erbverträge! Ein Testament kann ich jederzeit widerrufen. Auch ein gemeinschaftliches Testament kann ich jederzeit widerrufen, sogar gegenüber dem mittlerweile dementen Ehepartner. Aber bei Erbverträgen gibt es kein Widerrufsrecht. Und das ist nicht nur lästige Beschränkung, sondern die Chance, meine Vermögensnachfolge noch verbindlicher zu regeln.

 

Von der Möglichkeit der Erbverträge wird viel zu wenig Gebrauch gemacht. Stattdessen werden häufig Berliner Testamente von Eheleuten errichtet, ohne dass sie wissen, wie viel Streit und Nachteile entstehen können. Beim Erbvertrag beziehen sie sinnvollerweise die Kinder mit ein. Diese sollten aber in den Entscheidungsprozess mit einbezogen werden und nicht vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Nur dann hat man eine realistische Chance, den Familienfrieden zu erhalten. Und man kann alle negativen Begleiterscheinungen von Testamenten vermeiden.

 

Aber Sie sollten unbedingt jemanden engagieren, der etwas von Erbrecht und Erbschaftssteuerrecht versteht, der die Interessen der Beteiligten ermittelt und Vorschläge für einen vernünftigen Interessenausgleich formuliert.