Auskunft



Der Erbe will wissen, was er erbt. Der Pflichtteilsberechtigte möchte wissen, was sich im Nachlass befindet. Und das Finanzamt möchte wissen, was das Erbe wert ist.

 

Der Erbe kann sich das Wissen schnell verschaffen, weil er gegenüber Banken, Versicherungen, Ämtern und Behörden auskunftsberechtigt ist. Und natürlich kann er auch von jedem Auskunft verlangen, der den Nachlass im Besitz hat. Wenn also z. B. Tante Emma stirbt und den Tierschutzverein zum Alleinerben bestimmt hat, dann wird sich der Verein an die Familie wenden, weil sie im Zweifel den Nachlass im Besitz hat.

 

Alle anderen, also Pflichtteilsberechtigte und Finanzamt, wenden sich an den oder die Erben. Vor allem der Auskunftsanspruch der Pflichtteilsberechtigten wird vehement eingefordert und durchgesetzt. Der Pflichtteilsberechtigte will alles wissen. Auch was mit dem Vermögen vor dem Tod so alles passiert ist.

 

Die Auskunft über den kompletten Nachlass kann sehr aufwendig sein. Stellen Sie sich vor, Tante Emma hatte ein Ladengeschäft. Dann muss wohl Inventur gemacht werden. Aber auch Bankvermögen kann kompliziert gestreut sein. Bei Vermögenswerten im Ausland wird es richtig spannend, alles herauszufinden. Und unter der Matratze wurde so manches Vermögen entdeckt. Es gibt sogar schon Geldsuchhunde, die von Nachlasspflegern eingesetzt werden.