Auslegung oder Anfechtung?



Wenn ein Testament nicht gut durchdacht ist, kann es zu Interpretationsschwierigkeiten kommen. Was hat der Erblasser gemeint? Hat er den juristischen Fachausdruck richtig gewählt? Warum hat das Testament Lücken?

 

Häufig sind Testamente unklar formuliert und es entsteht Streit zwischen den Erben. Dann muss das Testament ausgelegt werden und das versucht natürlich jeder Streitbeteiligte in seinem Sinne. Im Zweifelsfall müssen die Gerichte den Sachverhalt klären und das Testament interpretieren. Was wollte der Erblasser erreichen? Was hätte er gewollt, wenn er gewusst hätte, wie sich seine persönlichen oder finanziellen Angelegenheiten entwickeln?

 

Wenn es möglich ist, wird der fehlerhafte oder unklare Testamentsinhalt korrigiert. Wo das nicht mehr möglich ist, ist zu klären, ob durch eine Anfechtung die fehlerhafte Regelung im Testament beseitigt werden kann. Diese Anfechtung des letzten Willens wird natürlich nicht vom Erblasser selbst erklärt. Auf der anderen Seite kann nicht jeder X-beliebige die Anfechtung erklären. Auch die Anfechtung soll den Willen des Erblassers nicht blockieren oder beseitigen, der Bundesgerichtshof meint sogar, die Anfechtung habe den Zweck, den hypothetischen Willen des Erblassers zu ermitteln und ihm zum Erfolg zu verhelfen. Das geht allerdings ein bisschen weit. So viele Möglichkeiten bietet das Anfechtungsrecht nicht. Deshalb gilt auch: Die Auslegung geht der Anfechtung vor, denn die Auslegung repariert, die Anfechtung beseitigt.